Energieberatung

Leistungen:



Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz für den Bauherren oder Eigentümer?

Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Es muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf einer Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Energieausweis vorlegen (bei öffentlichen Gebäuden über 500 m² muss er an gut sichtbarer Stelle angebracht werden).
Beim Gebäudeneubau ist der Energieausweis obligatorisch zusammen mit den Genehmigungsunterlagen zu erstellen.

Art des Bebäudes Bestand/neu Pflicht ? Gebäudegröße Art des Ausweises
Wohngebäude Bestand
Baujahr vor 1965
Pflicht bis 4 Wohneinheiten
Baujahr vor 1977
Bedarfsausweis
Wohngebäude Bestand
Baujahr ab 1965
Pflicht bis 4 Wohneinheiten
Baujahr ab 1977
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude Neubau Pflicht ab 5 Wohneinheiten Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Nichtwohngebäude Bestand und
Neubau
Pflicht alle Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
denkmalgeschütztes Gebäude Bestand keine Pflicht
kleines Gebäude
unter 50 m² Nutzfläche
Bestand und
Neubau
keine Pflicht

Gemischte Nutzung: Je ein Ausweis für Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung

Gültigkeit des Ausweises: 10 Jahre

Energieausweis

So sieht der Energieausweis für Wohngebäude aus.

Was bringt der Energieausweis dem Eigentümer?

  • Grobe Einschätzung des derzeitigen Energieverbrauchs
  • Erfüllung der gesetzlichen Pflicht

Welche Fragen kann nur eine unabhängige und fachkundige Energieberatung beantworten?

  • Über welche Bauteile geht wie viel Heizenergie verloren?
  • Wie hoch sind die Verluste der Heizungsanlage?
  • Wie groß sind Einsparmöglichkeiten durch Dämmtechniken?
  • Was spart ein neuer Heizkessel?
  • Welche regenerativen Energien (Sonne, Erdwärme, nachwachsende Rohstoffe) können sinnvoll genutzt werden?
  • Wie hoch sind die Kosten und wie steht es mit der Wirtschaftlichkeit?
  • Wie hoch ist die CO2-Einsparung und somit der Beitrag zum Klimaschutz?
  • Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung?
  • Wie kann man Mieter in die Finanzierung einbinden?
  • Welche sonstigen Wohnwertverbesserungen (z.B. Umbauten, Sanitärräume) können einbezogen werden?

Bauphysik

In den letzen Jahren nahm die Bedeutung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung immer mehr zu. Ökologische und ökonomische Aspekte führen zu einer stärkeren Einbeziehung bauphysikalischer Überlegungen in die Gebäudeplanung.
Wichtige Punkte wie Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Feuchtigkeit, aber auch Schalldämmung und Tageslicht werden in der Bauphysik berücksichtigt.
Somit kann Bauphysik einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.