Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung auf Baustellen

Baustellenverordnung – Was ist das?

Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten vom Gesetzgeber auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) erlassen.
Ziel der Baustellenverordnung ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern.
Das Wesentliche an der Baustellenverordnung ist, dass die Festlegung und Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen auf den Bauherren ausgedehnt wird. Nicht nur die für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlichen Arbeitgeber tragen hier nun Verantwortung. Die Maßnahmen werden zusätzlich in die Planungsphase eines Bauprojektes vorverlegt.

Pflichten des Bauherrn

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Architekt zur Vornahme vielfältiger in der Baustellenverordnung verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet, sobald zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten.
Diese Pflicht kann der Bauherr oder sein Architekt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen.

Vorteile für den Bauherrn

Durch rechtzeitig geplante Sicherheitsmaßnahmen mit Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe erlangt der Bauherr größtmögliche Kostensicherheit gegenüber den Handwerkern. Das Risiko von Nachforderungen wird minimiert. Durch koordiniertes Vorgehen der Baubeteiligten wird eine Optimierung des Bauablaufs erreicht, in dem gegenseitige Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht wird. Der Vorblick auf spätere Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten gewährleistet dem Bauherrn Kostentransparenz über die gesamte Nutzungsdauer seines Bauwerks. Die Bestellung eines Koordinators mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen sichert den Bauherrn oder seinen Architekten rechtlich ab.

Leistungen: