Energieberatung
Leistungen:
- Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude (Neubau und Bestand)
- Energieberatung/DENA-Experte
- Örtliche Aufnahme des Gebäudes und der Anlagentechnik
- Darstellung des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes
- Erläuterung von Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung
- Empfehlung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Darstellung von Fördermöglichkeiten
- Planung von KfW-Effizienzhäusern im Bestand und Neubau
- Bescheinigungen für BAFA und KfW als Sachverständiger
- Erstellen von Bestandsplänen und Wohnflächenberechnungen des Gebäudes (sofern nicht vorhanden)
- Einbeziehung regenerativer Energien (Solaranlagen, Wärmepumpen/Geothermie, nachwachsende Rohstoffe)
- Ausschreibung-Vergabe-Abrechnung
- Vermittlung von Leistungen zu Gebäude-Thermografie und Dichtheitsprüfung („Blower-Door-Test“)
- Baubegleitung (Bautechnische Betreuung während der Ausführung mit der Vertretung von Bauherreninteressen und der Unterstützung bzw. Kontrolle ausführender Firmen auf der Baustelle)
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz für den Bauherren oder Eigentümer?
Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Es muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf einer Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen
Energieausweis vorlegen (bei öffentlichen Gebäuden über 500 m² muss er an gut sichtbarer Stelle angebracht werden).
Beim Gebäudeneubau ist der Energieausweis obligatorisch zusammen mit den Genehmigungsunterlagen zu erstellen.
Art des Bebäudes | Bestand/neu | Pflicht ? | Gebäudegröße | Art des Ausweises |
---|---|---|---|---|
Wohngebäude | Bestand Baujahr vor 1965 |
Pflicht | bis 4 Wohneinheiten Baujahr vor 1977 |
Bedarfsausweis |
Wohngebäude | Bestand Baujahr ab 1965 |
Pflicht | bis 4 Wohneinheiten Baujahr ab 1977 |
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Wohngebäude | Neubau | Pflicht | ab 5 Wohneinheiten | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Nichtwohngebäude | Bestand und Neubau |
Pflicht | alle | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
denkmalgeschütztes Gebäude | Bestand | keine Pflicht | ||
kleines Gebäude unter 50 m² Nutzfläche |
Bestand und Neubau |
keine Pflicht |
Gemischte Nutzung: Je ein Ausweis für Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung
Gültigkeit des Ausweises: 10 Jahre
Energieausweis
So sieht der Energieausweis für Wohngebäude aus.
Was bringt der Energieausweis dem Eigentümer?
- Grobe Einschätzung des derzeitigen Energieverbrauchs
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
Welche Fragen kann nur eine unabhängige und fachkundige Energieberatung beantworten?
- Über welche Bauteile geht wie viel Heizenergie verloren?
- Wie hoch sind die Verluste der Heizungsanlage?
- Wie groß sind Einsparmöglichkeiten durch Dämmtechniken?
- Was spart ein neuer Heizkessel?
- Welche regenerativen Energien (Sonne, Erdwärme, nachwachsende Rohstoffe) können sinnvoll genutzt werden?
- Wie hoch sind die Kosten und wie steht es mit der Wirtschaftlichkeit?
- Wie hoch ist die CO2-Einsparung und somit der Beitrag zum Klimaschutz?
- Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung?
- Wie kann man Mieter in die Finanzierung einbinden?
- Welche sonstigen Wohnwertverbesserungen (z.B. Umbauten, Sanitärräume) können einbezogen werden?
Bauphysik
In den letzen Jahren nahm die Bedeutung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung immer mehr zu. Ökologische und ökonomische
Aspekte führen zu einer stärkeren Einbeziehung bauphysikalischer Überlegungen in die Gebäudeplanung.
Wichtige Punkte wie Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Feuchtigkeit, aber auch Schalldämmung und Tageslicht werden in der Bauphysik berücksichtigt.
Somit kann Bauphysik einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.