Brandschutz

Ein Thema für alle!

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Auszug aus Gerichtsurteil des OVG Münster, AZ: 10 A 363/86)

In der Hessischen Bauordnung §3 heißt es:
„(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen … sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“

Durch konstruktive Maßnahmen (z.B. Wahl geeigneter Baustoffe und -systeme, Schutzmaßnahmen für gefährdete Bauteile) ist sicherzustellen, dass die in den Bauordnungen festgelegten und in der DIN 4102 spezifizierten Anforderungen an den baulichen Brandschutz erfüllt werden.

Der Gesetzgeber fordert für Bauten besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) stets und für Regelbauten, bei denen von Brandschutzanforderungen der HBO abgewichen wird, ein Brandschutzkonzept, welches dann im Zuge des Genehmigungsverfahren geprüft werden muss (hoheitliche Prüfung durch oder im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde).

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